|
(1) Kosten Die Anlieferung erfolgt innerhalb Deutschlands (Festland) direkt in Ihre Wohnung bzw. zur angegebenen Lieferadresse die bei der Bestellung mit angegeben wurde. Bei einem Produkt unter 2000,-€ Warenwert berechnen wir generell 44,95 EUR Frachtzuschlag.
(2) Beschaffungsrisiko Der Verkäufer übernimmt kein Beschaffungsrisiko. Er ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn er trotz des vorherigen Abschlusses entsprechender Beschaffungsverträge seinerseits mit Vorlieferanten die zu liefernde Ware nicht erhält. Die Verantwortlichkeit des Verkäufers für Vorsatz und Fahrlässigkeit bleibt davon unberührt. Der Verkäufer informiert den Kunden unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit der Lieferware und ergreift zumutbare Beschaffungsmaßnahmen.
Ist trotzdem die Beschaffung nicht absehbar und will der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten, übt er das Rücktrittsrecht unverzüglich aus. Der Verkäufer wird dem Kunden im Falle des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung erstatten sofern sie bereits getätigt wurde. Der Kunde kann darüber hieraus keine Schadensersatzansprüche erheben.
Bei Vorliegen einer solchen, durch den Verkäufer nicht zu vertretenden Lieferverzögerung wird die Dauer der vom Kunden gesetzlich zu setzenden Nachfrist auf vier Wochen festgelegt. Sie beginnt mit Eingang der Nachfristsetzung beim Verkäufer.
(3) Liefertermine und Lieferfristen Liefertermine oder Lieferfristen, deren Vereinbarung verbindlich sein soll, bedürfen der Schriftform. Sind Lieferfristen zur Grundlage für die Auftragserteilung gemacht worden, verlängern sich solche Fristen bei Streik, behördlichen Anordnungen und Fällen höherer Gewalt.
Kann die bereit gestellte Ware infolge von Umständen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, nicht zu dem vereinbarten Termin versand oder vom Kunden entgegen genommen werden, so geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache ab dem Zeitpunkt auf den Kunden über, wo ihm die Anzeige der Versandbereitschaft zugegangen ist.
(4) Lieferung Wird die Ware an den Kunden versand, so geht mit der Absendung, spätestens mit Verlassen des Werkes/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
Bei der Anlieferung der Ware durch eine Spedition ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde, der Lieferort der erste abschließbare Raum im Haus oder im Betrieb des Kunden an der bei der Bestellung bzw. der Auftragsbestätigung angegebenen Lieferadresse. Die Leistung des Anlieferns endet dort, es sei denn, Kunde und Verkäufer haben rechtzeitig vorher eine weitergehende Anlieferung vereinbart. Ansonsten obliegt es dem Kunden ab der o. g. Stelle den Weitertranzport der Ware an den von ihm gewünschten Ort selbst zu organisieren.
Der Kunde ist verpflichtet beim Annehmen der Ware die Frachtstücke auf Schäden an der Verpackung und gegebenenfalls an der Ware selbst zu überprüfen. Zeigen sich Schäden an der Verpackung und/oder der Ware, so gehört es zur Pflicht des Kunden, den evtl. Schaden bereits beim Spediteur zu melden (schriftlich) und dem Verkäufer den Sachverhalt umgehend mitzuteilen.
Bei Nichtannahme der bestellten Ware durch den Kunden bei Vorliegen von Gründen, die ausschließlich der Kunde zu vertreten hat, ist der Verkäufer berechtigt, Ausgleich für entstandene Schäden und/oder Mehraufwendungen zu verlangen. Gründe, die nicht der Kunde zu vertreten hat, können z. B. Schäden an der Verpackung und/oder der Ware sein, die bei der Annahme der Ware festgestellt wurden.
|